Alle Leitung in der Kirche ist demütiger, geschwisterlicher Dienst im Gehorsam gegenüber dem guten Hirten. Sie wird von Ältesten und anderen dazu Berufenen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern ausgeübt. In gewählten Leitungsgremien sollen ehrenamtlich Tätige die Mehrheit haben.EKBO-Grundordnung II,6
Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. Unbeschadet des besonderen Auftrags von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst nimmt der Gemeindekirchenrat die Verantwortung der Kirchengemeinde für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums wahr. Er berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde.
Er übernimmt die Aufgabe des Dienstvorgesetzten für die beruflichen Mitarbeitenden. Er stellt Gelder, Gebäude und Inventar für die Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben bereit, verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, beschließt den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und beschließt über Kollekten und Spenden. Er vertritt die Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten. (vgl. EKBO-Grundordnung).
Alle drei Jahre finden Gemeindekirchenrat-Wahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Ältesten neu bestimmt wird, um anschließend sechs Jahre im Amt zu sein. Die letzte GKR-Wahl fand am 13. November 2022 statt.
Gewählter Vorsitzender des Gemeindekirchenrates ist Dr. Wolfgang Schmiedel.
Stellvertretender Vorsitzender ist Pfarrer Karsten Wolkenhauer.
Mitglieder und wesentliche Zuständigkeiten
Dr. Monika Bierschenk
Dr. Dr. Andreas Fried
Knut Greve
Norbert Klamt
Oliver Lehmann
Dr. Christine Mehlhorn
Dr. Wolfgang Schmiedel
Dr. Stefanie Schweizer
Dr. Melanie Semmer
Jonas Vliem
Maria Wenske
Karsten Wolkenhauer
Der Gemeindekirchenrat soll einen Gemeindebeirat bilden, in den er Personen beruft, die sich an den gemeindlichen Diensten, Kreisen und Gruppen beteiligen; die Dienste, Kreise und Gruppen machen Vorschläge. Mitglieder des Gemeindekirchenrates sollen nicht zugleich Mitglieder des Gemeindebeirates sein. Die Zahl der Mitglieder des Gemeindebeirates soll mindestens so groß sein wie die Zahl der Mitglieder des Gemeindekirchenrates.
Der Gemeindebeirat wirkt bei der Planung und Koordinierung sowie bei der Beratung von Einzelfragen der Gemeindearbeit mit. Er kann Anfragen an den Gemeindekirchenrat richten und Anregungen geben. Er wird vom Gemeindekirchenrat über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde, des Kirchenkreises und der Landeskirche sowie über Arbeitsvorhaben und Beschlüsse des Gemeindekirchenrats unterrichtet, soweit es sich nicht um vertrauliche Angelegenheiten handelt.
Vor wichtigen Entscheidungen, insbesondere vor der Wahl von Ältesten sowie vor der Bestellung von ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat der Gemeindekirchenrat den Gemeindebeirat zu hören.
Vorsitzende des Gemeindebeirats: Ilsa Bruhns
Stellvertretende Vorsitzende: Irene Praël