Alle Leitung in der Kirche ist demütiger, geschwisterlicher Dienst im Gehorsam gegenüber dem guten Hirten. Sie wird von Ältesten und anderen dazu Berufenen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern ausgeübt. In gewählten Leitungsgremien sollen ehrenamtlich Tätige die Mehrheit haben.EKBO-Grundordnung II,6
Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. Unbeschadet des besonderen Auftrags von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst nimmt der Gemeindekirchenrat die Verantwortung der Kirchengemeinde für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums wahr. Er berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde.
Er übernimmt die Aufgabe des Dienstvorgesetzten für die beruflichen Mitarbeitenden. Er stellt Gelder, Gebäude und Inventar für die Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben bereit, verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, beschließt den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und beschließt über Kollekten und Spenden. Er vertritt die Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten. (vgl. EKBO-Grundordnung).
Alle drei Jahre finden Gemeindekirchenrat-Wahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Ältesten neu bestimmt wird, um anschließend sechs Jahre im Amt zu sein. Die letzte GKR-Wahl fand am 13. November 2022 statt.
Gewählter Vorsitzender des Gemeindekirchenrates ist Dr. Wolfgang Schmiedel.
Stellvertretender Vorsitzender ist Pfarrer Karsten Wolkenhauer.
Mitglieder und wesentliche Zuständigkeiten
Dr. Monika Bierschenk
Dr. Dr. Andreas Fried
Knut Greve
Norbert Klamt
Oliver Lehmann
Dr. Christine Mehlhorn
Dr. Wolfgang Schmiedel
Dr. Stefanie Schweizer
Dr. Melanie Semmer
Jonas Vliem
Maria Wenske
Karsten Wolkenhauer